Wohngenossenschaft für gemeinschaftliches Wohnen in Braunschweig

Genossenschaft


Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, um durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb die Mitglieder in Hinblick auf bestimmte wirtschaftliche, aber auch soziale oder kulturelle Ziele zu fördern (Förderauftrag). Der Förderauf­trag einer Wohnungsgenossenschaft kann z.B. die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für ihre Mitglieder und von sozialen und kulturellen Angeboten im Wohnumfeld sein. Die Mitglieder der Genossenschaft sind gleichzeitig Miteigentümer des Eigentums der Genossenschaft. Bei einer Wohnungsgenossenschaft sind ihre Bewohner auch Miteigentümer der Wohnungen.
Die Genossenschaft ist eine juristische Person, welche unabhängig vom Eintritt neuer oder dem Austritt alter Mitglieder bestehen bleibt. Die Genossenschaft hat als juristische Person gegenüber der Stadt Braunschweig, den Banken, Investoren oder Bauherren deutlich mehr Einflussmöglichkeiten und gibt mehr Sicherheit als eine Gruppe einzelner Privatpersonen.

Jedes Mitglied hat bei Beschlüssen eine Stimme - unabhängig von der Höhe des eingebrachten Kapitals oder der Höhe etwaig gewährter Privatkredite (Demokratieprinzip).

Mitglieder und insbesondere Bewohner*innen des Objektes besitzen die Entscheidungsrechte in der Hausgemeinschaft über „ihre“ Wohnanlage. Den Rechten stehen auch Pflichten gegenüber:
nämlich die Übernahme von Verantwortung und Aufgaben in der Hausgemeinschaft und in der Genossenschaft (Prinzip der Selbstverantwortung, Selbstverwaltung und Selbsthilfe).

Durch den Zusammenschluss als Genossenschaft ist es auch möglich, finanziell von Menschen unterstützt zu werden, die selbst nicht mit im Wohnprojekt leben. Die Genossenschaft bietet die Möglichkeit wertstabil Geld anzulegen.